Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen „Änderung zum 31.1.2023“

Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen „Änderung zum 31.1.2023“

Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen „Änderung zum 31.1.2023“

Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023

Wichtig
Leider müssen Patienten und Besucher der Praxis weiterhin eine FFP2 Maske tragen.
Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nur für Therapeuten und Mitarbeiter.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg