FFP2 MASKEN UND OP-MASKEN PFLICHT

FFP2 MASKEN UND OP-MASKEN PFLICHT

Liebe Patienten,

aufgrund der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung,

brauchen Sie eine untenstehende Maske beim Betreten in meine Praxis.

 

Bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung eine FFP2 Maske oder eine medizinische OP-Maske mit. Sollten Sie keine OP – Maske besitzen, können Sie diese in meiner Praxis erwerben.

 

 

 

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

 

Was ändert sich ab dem 25. Januar an der Maskenpflicht?

In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

  • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.