OLG Urteil Düsseldorf vom 08.11.2015

OLG Urteil Düsseldorf vom 08.11.2015

OlG-Urteil

Laut einem OLG Urteil[nbsp] Düsseldorf vom 08.11.15 ist die Osteopathieausführung Heilkunde und darf deshalb nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Physiotherapeuten dürfen auch nicht mit einem Rezept im Delegationsverfahren Osteopathie ausführen.

Siehe unterwww.hpo-osteopathie.de/aktuelles_pressevom 27.9.15 das OLG Urteil aus Juristischer Sicht

DIE OSTEOPATHIE SCHMIDT ERFÜLLT DIESE RECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN